AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Verträge mit Verbrauchern

Anbieter:                                   Mag. Markus Lomardini
                                                  Wittmayergasse 22/3/3, 1120 Wien

im folgenden kurz „ML“ genannt, der Anbotnehmer wird im folgenden auch „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Teilnehmer“ genannt.

1. Geltungsbereich und allgemeine Grundlagen

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und ML gelten ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. ML schließt Verträge im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings sowie Verträge über die Teilnahme an Workshops und Vorträgen nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen AGB verweist.

1.2. Diese AGB geltend auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden von ML ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Mit Erteilung des Auftrages akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.

 

2. Anmeldung

2.1. Die verbindliche Anmeldung im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden erfolgt telefonisch, schriftlich per Post, in elektronischer Form über das elektronische Anmeldesystem auf der Webseite von ML oder per Email. Die Buchung ist verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine elektronische Anmelde- oder Auftragsbestätigung unter Zugrundelegung dieser AGB.

2.2. Die verbindliche Anmeldung im Bereich der Workshops und Vorträge erfolgt schriftlich per Post, in elektronischer Form über das elektronische Anmeldesystem von ML oder per Email. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die schriftliche Auftragsannahme stets mit dem Inhalt der schriftlichen übermittelten Annahmeerklärung sowie mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2.3. Bestehen gegenüber ML Zahlungsrückstände, ist eine Buchung oder Auftragserteilung nicht möglich. ML behält sich das Recht vor, Buchungen auch wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen.

 

3. Teilnahmebetrag, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug

3.1. Es gelten jene Preise als vereinbart, die sich aus dem aktuellen Anbot oder entsprechenden Preislisten von ML ergeben.

3.2. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, es sei denn, ML weist explizit auf die nicht enthaltene Umsatzsteuer hin.

3.3. Wenn ML in Workshops, Vorträgen, etc. Unterlagen zur Verfügung stellt, sind diese im Teilnahmebetrag enthalten, sofern ML nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgibt. Zu den Rechten an diesen Seminarunterlagen siehe Punkt 6.

3.4. Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit ML getroffen wird, sind Rechnungen spätestens 14 Tage vor Beginn des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings, der Beratungsstunden oder der Veranstaltung (Workshops, Vorträge, etc.) zu entrichten. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn ML darüber am Fälligkeitstag verfügen kann. ML behält sich das Recht vor, angemeldete Teilnehmer, deren Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bei ML eingegangen ist, von der Teilnahme bzw. der vereinbarten Dienstleistung auszuschließen.

3.5. Im Fall des Zahlungsverzuges ist ML berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. sowie Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen.

3.6. Dem Teilnehmer steht keine Aufrechnungsbefugnis mit Gegenforderungen von ML zu. Davon ausgenommen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Teilnehmers stehen, mit Gegenforderungen des Teilnehmers, über die ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt, mit Gegenforderungen, die ML anerkannt hat oder bei Zahlungsunfähigkeit von ML.

4. Rücktrittsrecht nach FAGG/Stornierung und Umbuchungen durch den Kunden

4.1. Rücktrittsrecht für Verbraucher im Fernabsatz (FAGG):

4.1.1. Wird der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen, insbesondere telefonisch, per Email oder Brief und ist der Kunde als Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) einzustufen, so steht dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfts-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss (Anmeldebestätigung) zu.

4.1.2. Der Kunde kann daher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (zum Beispiel Brief, Email) vom Vertrag zurücktreten.

4.1.3. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber Markus Lombardini, Wittmayergasse 22/3/3, 1120 Wien (Email: [email protected]) schriftlich zu erklären. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung kann mittels Widerrufsformular ml, abrufbar unter https://www.mytrainair.at, auch elektronisch erfolgen.

4.1.4. ML wird die vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, rückerstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei Zahlung durch den Kunden eingesetzt wurde, außer es wird mit dem Kunden ausdrücklich ein anderes Zahlungsmittel für die Rückzahlung vereinbart. Für die Rückzahlung fallen keine Entgelte an.

4.1.5. Beginnt ein Training, eine Beratung oder eine Veranstaltung, an welcher der Kunde auf eigenen Wunsch gemäß § 10 FAGG teilnimmt, noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist und erklärt der Kunde vor Beendigung der Veranstaltung innerhalb seiner 14-tägigen Rücktrittsfrist den Rücktritt vom Vertrag, so hat er gemäß § 14 FAGG ML einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtteilnahmebetrag verhältnismäßig den von ML bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

4.1.6. Beginnt ein Training, eine Beratung oder eine Veranstaltung, an welcher der Kunde auf eigenen Wunsch gemäß § 10 FAGG teilnehmen möchte, noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist und wird die Veranstaltung noch innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist beendet, so steht dem Kunden gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG, kein Rücktrittsrecht mehr zu.

4.2. Stornierungen und Umbuchungen durch den Kunden:

4.2.1. Stornierungen durch den Kunden haben schriftlich zu erfolgen.

4.2.2. Erklärt ein Kunde im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) und liegt kein Rücktrittsrecht gemäß Punkt 4.1. (mehr) vor, so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

Bei einem Storno ab Anmeldebestätigung (sofern ein Rücktrittsrecht gemäß Punkt 4.1. besteht ab Ende der Rücktrittsfrist) bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainings-/Beratungstermin ist keine Stornogebühr zu bezahlen.

Erfolgt die Stornierung des Kunden nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainings-/Beratungstermin, beträgt die Stornogebühr 100 % des Teilnahmebetrages.

4.2.3. Erklärt ein Kunde im Bereich eines Workshops oder Vortrages ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) und liegt kein Rücktrittsrecht gemäß Punkt 4.1. (mehr) vor, so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

Bei einem Storno ab Anmeldebestätigung (sofern ein Rücktrittsrecht gemäß Punkt 4.1. besteht ab Ende der Rücktrittsfrist) bis drei Wochen vor dem Beginn des Workshops bzw. des Vortrages ist keine Stornogebühr zu bezahlen.

Bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Wochen vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 30 % des Teilnahmebetrages, bei einer Stornierung zwischen zwei und einer Woche vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 50 % des Teilnahmebetrages, bei einer Stornierung ab einer Woche vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 100 % des Teilnahmebetrages.

ML wird sich auf Anfrage des Kunden bemühen, ihn auf einen Folgetermin umzubuchen, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht.

5. Umbuchungen, Programmänderungen und Absagen durch ML

5.1. Aufgrund der Planung der Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden einerseits und der Workshops und Vorträge andererseits behält sich ML das Recht vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen, wie beispielsweise Änderungen von Terminen, Referenten und Orten, etc. vorzunehmen.

5.2. Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Abhaltung/Durchführung der Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings, Beratungsstunden, Workshops und Vorträge. Insbesondere behält sich Mag. Markus Lombardini das Recht vor, bei Nichterreichen der nötigen Teilnehmeranzahl den Beginn des Workshops oder Vortrages zu verschieben oder diese zur Gänze abzusagen.

5.3. Der Kunde wird von Programmänderungen, Verschiebungen sowie einer Absage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

5.4. Die Absage einzelner Einheiten im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden einerseits sowie der Workshops und Vorträge andererseits lässt die Abhaltung der jeweiligen übrigen Einheiten unberührt. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Personal Trainings, eines Online-Trainings, eines Gruppentrainings, einer Beratungsstunde, eines Workshops, eines Vortrages oder einzelner Workshop- oder Vortragseinheiten erstattet ML bereits bezahlte Teilnahmegebühren aliquot nach der nicht geleisteten Einheit zurück.

5.5. Im Falle einer Terminverschiebung, die nicht nur eine Verschiebung innerhalb eines Werktages betrifft, kann der Teilnehmer die Teilnahme kostenfrei stornieren.

5.6. Schadenersatzansprüche aus Umbuchungen, Programmänderungen oder Absagen richten sich nach Punkt 8. (Gewährleistung/Schadenersatz). Die Möglichkeit zur Stornierung durch den Kunden gemäß Punkt 5.5. bleibt hiervon unberührt.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Urheberrechte, Werknutzungsrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von ML, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere an Seminarunterlagen) verbleiben bei ML.

6.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die von ML erbrachten Leistungen (insbesondere Seminarunterlagen) ohne ausdrückliche Zustimmung von ML zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von ML – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

6.3. Der Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen berechtigt ML zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Bildrechte

7.1. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung, dass während des Workshops oder Vortrages und in den Seminar- oder Schulungsräumlichkeiten Film-, Foto- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.

7.2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Film-, Foto- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken für ML in Publikationen entschädigungslos veröffentlicht werden dürfen.

 

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet ML nur für den Ersatz von Schäden, die von ML oder ML zurechenbaren Dritten im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und von Beratungsstunden sowie Verträgen über die Teilnahme an Workshops und Vorträgen dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den positiven Schaden, nicht jedoch entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden, beschränkt. Der Höhe nach ist ein Schaden mit dem Betrag, welcher für die jeweilige Trainingseinheit oder dem Teilnahmebeitrag für die jeweilige Veranstaltung vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ersatz von Personenschäden.

8.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ML vor Beginn eines Trainings unaufgefordert über Beeinträchtigungen seiner Sporttauglichkeit zu informieren. Sollten während des Trainings beim Teilnehmer Beschwerden auftreten, ist der Teilnehmer verpflichtet, ML darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.3. Sofern ML die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, tritt ML diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesem Dritten geltend zu machen.

9. Beendigung, Auflösung aus wichtigem Grund

9.1. Das Vertragsverhältnis endet mit Beendigung der Beratungsstunde, der Veranstaltung oder des Workshops bzw. mit Beendigung des zwischen ML und dem Kunden vereinbarten Trainingsplans. Ein zwischen ML und dem Kunden vereinbarter Trainingsplan kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wobei sich in diesem Fall eine allfällige Stornogebühr nach Punkt 4.2.2. richtet.

9.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

9.3. Wichtige Gründe, die ML zur Auflösung aus wichtigem Grund berechtigen, sind insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen der AGB und des Vertrages, wenn trotz Mahnung und Setzung eine Nachfrist von mindestens acht Tagen Zahlungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gemäß Punkt 3. geleistet werden oder wenn andere erhebliche Unzumutbarkeiten, die eine weitere Teilnahme des Teilnehmers an der Beratung, dem Training oder der Veranstaltung für ML unzumutbar machen, wie zum Beispiel Beschimpfungen oder Drohungen des Teilnehmers gegenüber ML oder anderen Teilnehmern, vorliegen.

9.4. Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Gründen durch ML aufgrund des Ausschlusses des Kunden gemäß 9.2. und 9.3. behält ML den Anspruch auf Zahlung des Teilnahmebetrages im Anteil, der bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

 

10. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist der Ort der Beratung, des Trainings bzw. der Veranstaltung, die Vertragssprache ist Deutsch.

10.2. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland oder ist er nicht im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit jenes sachlich zuständigen Gerichtes, welches für den Sitz von ML zuständig ist insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden (zum Beispiel EuGVVO oder LGVÜ).

10.3. Diese Zuständigkeitsregelungen gelten für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB.

10.4. Auf diese AGB und den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jenes Staates, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

11. Schlussbestimmungen, Streitbeilegung

11.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB oder des Vertrages haben schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

11.2. Die Überschriften der einzelnen Punkte der AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht zur Auslegung der AGB und des Vertrages heranzuziehen.

11.3. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und aus dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ML gestattet.

11.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr .
Eine Beschwerde kann auch direkt an ML per Email an [email protected] gerichtet werden.

 


 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Verträge mit Unternehmern

Anbieter:                                   Mag. Markus Lomardini
                                                  Wittmayergasse 22/3/3, 1120 Wien

im folgenden kurz „ML“ genannt, der Anbotnehmer wird im folgenden auch „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Teilnehmer“ genannt.

1. Geltungsbereich und allgemeine Grundlagen

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und ML gelten ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. ML schließt Verträge im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings sowie Verträge über die Teilnahme an Workshops und Vorträgen nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen AGB verweist.

1.2. Diese AGB geltend auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden von ML ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Mit Erteilung des Auftrages akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.

2. Anmeldung

2.1. Die verbindliche Anmeldung im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden erfolgt telefonisch, schriftlich per Post, in elektronischer Form über das elektronische Anmeldesystem auf der Webseite von ML oder per Email. Die Buchung ist verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine elektronische Anmelde- oder Auftragsbestätigung unter Zugrundelegung dieser AGB.

2.2. Die verbindliche Anmeldung im Bereich der Workshops und Vorträge erfolgt schriftlich per Post, in elektronischer Form über das elektronische Anmeldesystem von ML oder per Email. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch die schriftliche oder in elektronischer Form übermittelte Auftragsannahme stets mit dem Inhalt der schriftlichen oder in elektronischer Form übermittelten Annahmeerklärung sowie mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2.3. Bestehen gegenüber ML Zahlungsrückstände, ist eine Buchung oder Auftragserteilung nicht möglich. ML behält sich das Recht vor, Buchungen auch wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen.

3. Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug

3.1. Es gelten jene Preise als vereinbart, die sich aus dem aktuellen Anbot oder entsprechenden Preislisten von ML ergeben.

3.2. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, es sei denn, ML weist explizit auf die nicht enthaltene Umsatzsteuer hin.

3.3. Wenn ML in Workshops, Vorträgen, etc. Unterlagen zur Verfügung stellt, sind diese im Teilnahmebetrag enthalten, sofern ML nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgibt. Zu den Rechten an diesen Seminarunterlagen siehe Punkt 6.

3.4. Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit ML getroffen wird, sind Rechnungen spätestens 14 Tage vor Beginn des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings, der Beratungsstunden oder der Veranstaltung (Workshops, Vorträge, etc.) zu entrichten. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn ML darüber am Fälligkeitstag verfügen kann. ML behält sich das Recht vor, angemeldete Teilnehmer, deren Teilnahmebetrag nicht fristgerecht bei ML eingegangen ist, von der Teilnahme bzw. der vereinbarten Dienstleistung auszuschließen.

3.5. Im Fall des Zahlungsverzuges ist ML berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, ebenso zu verrechnen, wie einen darüber hinausgehenden Schaden.

3.6. Die Aufrechnung mit von ML bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

4. Stornierungen und Umbuchungen durch den Vertragspartner

4.1. Stornierungen durch den Vertragspartner haben schriftlich zu erfolgen.

4.2. Erklärt ein Kunde im Bereich eines gebuchten Einmaltrainings ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung), so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

Bei einem Storno ab Anmeldebestätigung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainings-/Beratungstermin ist keine Stornogebühr zu bezahlen.

Erfolgt die Stornierung des Kunden nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainings-/Beratungstermin, beträgt die Stornogebühr 100 % des Honorars bzw. Teilnahmebetrages.

4.3. Erklärt ein Kunde im Bereich eines auf mehrere Tage angelegten gebuchten Trainings ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung), so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

Bei einem Storno ab Anmeldebestätigung bis 48 Stunden vor dem ersten vereinbarten Trainings-/Beratungstermin ist keine Stornogebühr zu bezahlen.

Erfolgt die Stornierung des Kunden nicht spätestens 48 Stunden vor dem ersten vereinbarten Trainings-/Beratungstermin, beträgt die Stornogebühr 100 % des Honorars bzw. Teilnahmebetrages.

4.4. Erklärt ein Kunde im Bereich eines Workshops oder Vortrages ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung), so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

Bei einem Storno ab Anmeldebestätigung bis drei Wochen vor dem Beginn des Workshops bzw. des Vortrages ist keine Stornogebühr zu bezahlen.

Bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Wochen vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 30 % des Teilnahmebetrages, bei einer Stornierung zwischen zwei und einer Woche vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 50 % des Teilnahmebetrages, bei einer Stornierung ab einer Woche vor Beginn des Workshops bzw. Vortrages beträgt die Stornogebühr 100 % des Teilnahmebetrages.

ML wird sich auf Anfrage des Kunden bemühen, ihn auf einen Folgetermin umzubuchen, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht.

5. Umbuchungen, Programmänderungen und Absagen durch ML

5.1. Aufgrund der Planung der Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden einerseits und der Workshops und Vorträge andererseits behält sich ML das Recht vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen, wie beispielsweise Änderungen von Terminen, Referenten und Orten, etc. vorzunehmen.

5.2. Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Abhaltung/Durchführung der Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings, Beratungsstunden, Workshops und Vorträge. Insbesondere behält sich ML das Recht vor, bei Nichterreichen der nötigen Teilnehmeranzahl den Beginn des Workshops oder Vortrages zu verschieben oder diese zur Gänze abzusagen.

5.3. Der Kunde wird von Programmänderungen, Verschiebungen sowie einer Absage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

5.4. Die Absage einzelner Einheiten im Bereich des Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings und der Beratungsstunden einerseits sowie der Workshops und Vorträge andererseits lässt die Abhaltung der jeweiligen übrigen Einheiten unberührt. Im Falle einer ersatzlosen Absage eines Personal Trainings, eines Online-Trainings, eines Gruppentrainings, einer Beratungsstunde, eines Workshops, eines Vortrages oder einzelner Workshop- oder Vortragseinheiten erstattet ML bereits bezahlte Teilnahmegebühren aliquot nach der nicht geleisteten Einheit zurück, es sei denn die Absage erfolgt aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von ML liegen, wie zum Beispiel wegen höherer Gewalt.

5.5. Schadenersatzansprüche aus Umbuchungen, Programmänderungen oder Absagen richten sich nach Punkt 8. (Gewährleistung/Schadenersatz).

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Urheberrechte, Werknutzungsrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von ML, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere an Seminarunterlagen) verbleiben bei ML.

6.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die von ML erbrachten Leistungen (insbesondere Seminarunterlagen) ohne ausdrückliche Zustimmung von ML zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von ML – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

6.3. Der Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen berechtigt ML zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Bildrechte

7.1. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung, dass während des Workshops oder Vortrages und in den Seminar- oder Schulungsräumlichkeiten Film-, Foto- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.

7.2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Film-, Foto- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken für ML in Publikationen entschädigungslos veröffentlicht werden dürfen.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal sechs Monate ab Leistungserbringung. Sofern die Personal Trainings, Online-Trainings, Gruppentrainings, Beratungsstunden, Workshops und Vorträge nicht durch ML persönlich erbracht werden, leistet ML Gewähr, dass die Leistungen in den genannten Bereichen durch fachlich geeignete Referenten und vereinbarte Dienstleistungen durch fachlich geeignete Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus wird keine Gewähr geleistet. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 2. Satz ABGB ist nicht anzuwenden.

8.2. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet ML nur für den Ersatz von Schäden, die von ML oder ML zurechenbaren Dritten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag dem Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den positiven Schaden, nicht jedoch entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden, beschränkt. Der Höhe nach ist ein Schaden mit dem im Vertrag vereinbarten Preis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

8.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, ML vor Beginn eines Trainings unaufgefordert über Beeinträchtigungen seiner Sporttauglichkeit zu informieren. Sollten während des Trainings beim Teilnehmer Beschwerden auftreten, ist der Teilnehmer verpflichtet, ML darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.4. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der vereinbarten Leistung gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

8.5. Der Vertragspartner hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von ML zurückzuführen ist.

8.6. Sofern ML die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, tritt ML diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesem Dritten geltend zu machen.

9. Beendigung, Auflösung aus wichtigem Grund

9.1. Das Vertragsverhältnis endet mit Beendigung der Beratungsstunde, der Veranstaltung oder des Workshops bzw. mit Beendigung des zwischen ML und dem Kunden vereinbarten Trainingsplans.

9.2. ML ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen der AGB und/oder des Vertrages, wenn trotz Mahnung und Setzung eine Nachfrist von mindestens acht Tagen Zahlungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gemäß Punkt 3 geleistet werden oder wenn andere erhebliche Unzumutbarkeiten, die eine weitere Teilnahme des Teilnehmers an der Beratung, dem Training oder der Veranstaltung für ML unzumutbar machen, wie zum Beispiel Beschimpfungen oder Drohungen des Teilnehmers gegenüber ML oder anderen Teilnehmern, vorliegen.

9.3. Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch ML behält ML den Anspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

10. Datenschutzbestimmungen

10.1. Personenbezogene Daten werden durch ML ausschließlich gemäß den einschlägigen österreichischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und gespeichert.

10.2. Der Vertragspartner erteilt die Zustimmung zur Verarbeitung seiner, insbesondere personenbezogenen Daten durch ML oder durch von ML beauftrage Dritte sowie zur Weitergabe dieser Daten an Dritte zu Zwecken der Kundenbetreuung und des Marketings. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

10.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten, einzuhalten und diese Verpflichtung auch ihnen zurechenbaren Dritten aufzuerlegen.

11. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist der Ort der Sitz von ML oder der Ort des Trainings bzw. der Veranstaltung, die Vertragssprache ist Deutsch.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist das für den Sitz von ML sachlich zuständige Gericht.

11.3. Auf diese AGB und den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

12. Teilnichtigkeit

 Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB oder des Vertrages haben schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

13.2. Die Überschriften der einzelnen Punkte der AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht zur Auslegung der AGB und des Vertrages heranzuziehen.

13.3. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und aus dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ML gestattet.

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